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Selbstzahlerleistungen

In Deutschland sind wir gut versichert und auch gut versorgt. Wir Kassenärzte sind verpflichtet das zu tun, was wirtschaftlich und notwendig ist. Dafür haften wir den Kassen gegenüber. Medizin in der Allgemeinarztpraxis ist heute keine all inclusive-Leistung mehr, wo alles gemacht wird, was medizinisch wünschenswert ist. Im Rahmen der Pauschalbeträge Ihrer Krankenkasse sind nahezu alle Leistungen mit der Versichertenpauschale einmal pro Quartal abgegolten, aber eben nicht alle.

  • Seit dem 1. April 2018 gilt die neue Laborreform. Nach dieser hat der Allgemeinmediziner pro Patient etwa € 1,60 pro Patient für Laborleistungen zur Verfügung. Bei bestimmten Erkrankungen, bei denen früher Laborleistungen frei waren, sind nun nur noch ganz bestimmte Laborbestimmungen enthalten. Beim Diabetiker ist das Cholesterin und das LDL nicht mehr enthalten, obwohl die Senkung der Fettwerte in den Chronokerprogrammen der gesetzlichen Krankenversicherungen gefordert wird. Übersteigen unsere Laborkosten festgelegte Grenzen, gelten wir als unwirtschaftlich arbeitend und werden sanktioniert.
  • Daher bestimmen wir auch sinnvolle Vorsorge-Laborleistungen nur auf Ihren Wunsch. 
  • Laborleistungen werden im Rahmen der vorgegebenen Grenzen von uns durchgeführt, gern durch sinnvolle Ergänzungen erweitert, die aber auch selbst zu tragen sind.
  • Igel-(individuelle Gesundheits)-Leistungen sind Leistungen, die in der Medizin immer mehr zunehmen, weil die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse immer mehr gekürzt werden. Man braucht eine PSA-Bestimmung genau sowenig wie viele Versicherungen, Inspektionen und vorausschauendes Denken. Man kann darauf verzichten und geht ein Risiko ein, dass man an der falschen Stelle gespart hat. Das muss jeder für sich entscheiden, er muss ja auch mit den Folgen leben. 
  • Die Bestimmung des PSA im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung ist eine Selbstzahlerleistung. Trotzdem sollte der Mann es sich überlegen, ob er auf diesen wichtigen Laborwert verzichtet. Trotz aller Berichte bleibt das PSA ein wichtiger Vorhersageparameter, der Prostatakarzinome finden kann. Die Bestimmung beinhaltet den Laborwert und die Auswertung sowie Beratung durch uns. Die Rechnung erhalten Sie vom durchführenden Labor.
  • Reiseimpfungen sind generell keine Leistungen Ihrer Krankenkasse, obwohl es immer mehr Krankenkassen gibt, die Ihnen die Auslagen erstatten. Bitte informieren Sie sich und bedenken auch, ob man hier an der richtigen Stelle spart, wenn der Impfschutz gegen Hepatitis B meist mindestens zehn Jahre besteht und in keinem Verhältnis zum Flug nach Afrika steht.
  • Atteste für Reiserücktrittskostenversicherungen, Rentenversicherungen und andere sind keine Kassenleistung. Wir müssen eben auch nicht nur mal eben schnell unterschreiben, sondern begutachten etwas und haften für unsere Unterschrift.
  • Die Patientenverfügung ist eine sinnvolle Vorsorge. Die Beratung und das gemeinsame Ausfüllen der Verfügung führen wir gern durch, spätere Änderungen sind damit abgegolten, denn Meinungen und Umstände können sich ändern.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Reisemedizinische Beratung
  • Tauchtauglichkeitsuntersuchungen
  • Fahrtauglichkeitsuntersuchungen
  • Beratung zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • zusätzliche Laborleistungen als Vorsorgeleistung z.B. PSA, Blasentumortest 
  • Vitamin-Aufbaukuren