Impfungen
Wir halten Impfungen für wichtig, weil sie eine aktive Abwehr des Körpers gegen bestimmte Erreger aufbauen. Daher bieten wir die Impfleitungen gemäß den STIKO-Empfehlungen in unserer Praxis an. Da wir Ihre Impfung in unsere Erinnerungsliste eintragen, können wir Sie rechtzeitig an die Auffrischungen erinnern
- Wir führen die Covid 19-Impfungen durch. Am 01.07.2021 wurde die Empfehlung herausgegeben, dass nun mit Biontech die Erst- und Zweitimpfungen durchzuführen sind.
- Die Kombinationsimpfung gegen Tetanus, Diphterie und gegebenenfalls auch gegen Polio und Keuchhusten, wenn die Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind. Der Impfsschutz hält generell zehn Jahre.
- Die Impfung gegen Influenza (Grippe) wird nicht nur älteren Patienten empfohlen, da sie schwere Begleiterkrankungen nach sich ziehen kann. Daher bieten wir diese regelhaft in der Praxis und in den von uns betreuten Heimen an.
- Die Impfung gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) wird Menschen ab 60 Jahren oder mit relevanten Begleiterkrankungen auch früher geraten. Sie schützt mindestens sechs Jahre und sollte dann je nach Risikoprofil gegebenenfalls aufgefrischt werden.
- Die Impfung gegen Hepatitis A und B wird bei unterschiedlicher Indikation empfohlen, bei Gefährdung durch die Arbeit, bei bestimmten Auslandsreisen oder anderweitigen Gefährdungen. Die Impfleistung kann gegebenenfalls keine Kassenleistung sein. Wir informieren Sie vor der Impfung darüber.
- Die Impfung gegen Frühsommer-Meningo-Encephalitis (FSME) wird für Reisende innerhalb Deutschlands in FSME-gefährdete Gebiete von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, für Reisen in das gefährdete Ausland ist sie gegebenenfalls selbst zu tragen. Je nach Schnelligkeit des benötigten Impfschutzes sind drei bis vier Impfungen empfohlen.
- Die Impfung gegen Mumps, Masern und Röteln wird gemäß Indikation geprüft und gegebenenfalls geimpft.
- für alle weiteren Impfungen führen wir die Impfung nach dem Impfstoff-Zugang durch oder verweisen Sie bei Gelbfieber-Impfungen an erfahrene Reisemediziner, die diese Impfung durchführen dürfen.
Impfgegner oder -verweigerer
Selbstverständlich ist die Impfung keine Pflicht. Es ist unsere Pflicht, Sie zu beraten und gegebenenfalls mit Ihnen zu diskutieren. Ihre Entscheidung ist für uns bindend, wird in Ihrer Krankengeschichte notiert, damit wir bei einer geänderten Situation an den fehlenden Impfschutz erinnern und erneut nachdenken können. So können neue, das Immunsystem beeinträchtigende Erkrankungen Sie nun doch veranlassen, eine Schutzimpfung durchführen zu lassen.